Unsere Juristen unterstützen seit vielen Jahren alle Beteiligten des öffentlichen Vergabeprozesses in jeder Phase des Verfahrens. Wir bieten umfassende rechtliche Betreuung auch in der Ausführungsphase von Verträgen, die auf der Grundlage des polnischen Vergaberechts, des Zivilgesetzbuches sowie EU-rechtlicher Vorgaben abgeschlossen wurden.
Im Bereich des Vergaberechts bieten wir folgende Leistungen an:
Rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren, insbesondere bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, der Leistungsbeschreibung (SIWZ), wesentlichen Vertragsbestimmungen und Vertragsmustern;
Unterstützung bei der Erstellung von Angeboten in Vergabeverfahren;
Identifikation und Prävention von Risiken im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren und der Vertragsdurchführung;
Begleitung bei der Durchführung von öffentlichen Vergabeverfahren;
Prüfung der Erfolgsaussichten und Erstellung sämtlicher Rechtsmittel im Rahmen von Nachprüfungsverfahren;
Erstellung von Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragestellungen;
Beratung während der Ausführung öffentlicher Aufträge;
Ausarbeitung und rechtliche Begleitung bei Verträgen mit Subunternehmern, Konsortialpartnern und anderen Geschäftspartnern;
Beratung im Fall von Kontrollen durch Behörden;
Prozessvertretung vor der Nationalen Beschwerdekammer (KIO) sowie vor ordentlichen Gerichten.