Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten in Polen sowie bei der Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Unsere Beratung umfasst insbesondere Erbfälle, Testamente, die Feststellung der Erbenstellung, die Auseinandersetzung des Nachlasses sowie die Übertragung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf grenzüberschreitenden Erbfällen mit Bezug zu Polen. Wir vertreten insbesondere Mandanten, die im Ausland leben und in Polen geerbt haben oder deren Familie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögenswerte in Polen besitzt.
Darüber hinaus beraten wir bei der vorausschauenden Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung der in Polen bestehenden rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Beratung kann in deutscher, englischer, französischer und polnischer Sprache erfolgen.